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Liebe Leserin,
lieber Leser.
Ab sofort sind wir unter einer neuen Anschrift erreichbar!
Wir sind umgezogen. Sie finden uns ab sofort
Blinden- und Sehbehindertenverein Köln e. V.
Hansaring 15
50670 Köln
Telefon-, Infotelefon-, Fax- und Mailkontakt sind unverändert.
Unsere Geschäftsstelle bleibt bis zum 22. Februar geschlossen.
Eine ausführliche Wegbeschreibung wird z.Zt. noch erarbeitet.
Wir freuen uns demnächst auf Ihren Besuch.
Ihr BSV Köln
nachstehend ein interessanter Beitrag aus
Blindenhund Roboter aus Japan – via Computer ausbilden und steuern
Blindenhund Roboter aus Japan
NSK, ein japanisches Unternehmen, das Roboter und Roboterteile herstellt, hat jetzt bekannt gegeben, dass sie einen vierbeinigen Roboter entwickelt haben, der als Blinden-Führhund für Sehbehinderte Menschen dienen kann.
Den ersten Prototypen des Blindenhund Roboters, den NR001 habe ein kleines Ingenieurteam der University of Electro-Communications bereits im Jahr 2005 entwickelt. Im Jahr 2007 wurde dann der 2. Prototyp vorgestellt, der NR002. Dieser war bereits in der Lage Treppen ohne spezielle Markierungen zu erkennen und zu erklimmen. Im Bereich Hilfsmittel in der Medizin werden immer neue Roboter, wie beispielsweise die von Toyota für Pflege und Rehabilitation entwickelten Roboter kreiert, die Menschen im Alltag helfen sollen.
Videos mit der Vorstellung des Blindenhund Roboters
Spracherkennung ermöglicht Entgegennahme von Befehlen
Dieser Prototyp konnte seine Körperhaltung verändern, um sich den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen. Die 4 Füße des Blindenhund Roboters verfügen jeweils über ein Rad. So kann der Roboter als Hilfsmittel für Sehbehinderte auf ebenen Flächen besser und energiesparender Vorankommen.
Ende Oktober diesen Jahres präsentierte das japanische Unternehmen NSK nun den dritten Prototypen des Blindenhundes als Roboter. Dieser ist mit einem Microsoft Kinect Sensor ausgestattet, um Treppen oder andere Hindernisse zu erkennen. Man überarbeitete die Beine noch einmal, damit die Geschwindigkeit des Blindenhund Roboters der Geschwindigkeit eines Menschen der sich fortbewegt angepasst ist. Weiterhin wurde eine Spracherkennung hinzugefügt, die es dem Roboter Blindenhund ermöglichen soll, Befehle seines Herrchens oder Frauchens entgegenzunehmen. Auch das Handling über die sogenannte „Leine“ wurde verbessert. Wie kreativ man in Japan hinsichtlich der Roboter Entwicklung ist, zeigen die Roboter Babys, die ebenfalls in diesem Land entwickelt wurden.
Eigenschaften des Blinden-Führhund Roboters sollen denen echter Blindenhunde angepasst werden
Sicherlich ist es nicht leicht die Eigenschaften des Roboter Blindenhundes denen eines echten, ausgebildeten Blindenhundes anzupassen. Allerdings sehen die Entwickler in einem Blindenhund Roboter viele mögliche Vorteile. So könnte ein Blindenhund Roboter via GPS und Kartensystemen den Sehbehinderten genau an seinen gewünschten Zielort navigieren. Ebenso liesse sich der Blinden Führhund Roboter per Computer ausbilden und steuern. Mit dem Projekt will man den Alltag blinder Menschen verbessern. Zudem erhofft sich das Unternehmen, die entwickelte Technologie auch in anderen Branchen einsetzen zu können. Man plant die Blindenhund Roboter in der Zukunft noch weiter zu entwickeln, um sie kommerzialisieren zu können. So sollen weitere Sensoren und die Arbeit mit Sensor Netzwerken dafür sorge tragen, das die Blindenhund Roboter noch sicherer werden. Auch der Exoskelett Kraftanzug von Kawasaki wurde entwickelt um Menschen zu helfen oder sie in ihrem Alltag zu unterstützen.
Quelle mit Bildern:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
da es in der letzten Zeit vermehrt Anfragen zu der Firma MANRA gab, die Mitgliedern des DBSV Rabatte auf die von ihr angebotenen Produkte gewährte, müssen wir Ihnen mitteilen, das die zwischen MANRA und dem DBSV geschlossene Vereinbarung über die Gewährung von Rabatten durch die Geschäftsstelle des DBSV zum 30.09.2011 gekündigt wurde. Grund dafür war neben dem für einige Produkte schlechten Preis-Leistungs-Verhältnis auch der Service, der oftmals zu wünschen übrig ließ. Ausnahmen, die einen freundlichen Service bestätigten, gab es immer, aber jedes Mitglied sollte doch hier den gleichen Vorteil haben. Ein weiterer Grund lag dann darin, dass MANRA den DBSV nicht über die Änderung des Service informierte. Es konnten ab 1.8.2011 telefonisch keine Bestellungen mehr abgegeben werden, weil diese ab diesem Zeitpunkt nur noch über die Internetplattform von MANRA Hilfsmittelshop erfolgen konnte. Hier hätte es unserer Meinung nach eines aufklärenden Gesprächs von MANRA bedurft, das aber blieb aus.
Bitte informieren Sie ihre Mitglieder darüber, dass der DBSV die Vereinbarung mit MANRA gekündigt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Karl Peter
Referent für Angelegenheiten der Fachausschüsse, Arbeitskreise und Fachgruppen sowie für das Antragswesen
i. A. Ilona Seime
Sekretariat der Geschäftsführung
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestraße 19
10179 Berlin
Tel.: (030) 28 53 87-180
Fax: (030) 28 53 87-200
E-Mail: i.seime@dbsv.org
www.dbsv.org
da die Vorbereitungen für den Umzug laufen und teilweise nicht mehr benötigte Dinge in Kartons unsere Vereinsräume verunstalten und weil der Vorstand sehr in der Umzugsphase eingebunden ist, sehen wir uns leider gezwungen, die nachstehenden Gruppen für Januar und Februar 2012 auszusetzen.
Neben der Ungemütlichkeit kommt auch noch eine Unfallgefahr, der wir damit endgegenwirken möchten.
Wir bitten um ihr Verständnis und sehen uns hoffendlich im März wieder.
Bis dahin
Ihr BSV Vorstand
Nach und nach installiert die KVB diese Einrichtung an allen Haltestellen.
Von der Haltestelle Leyendecker Straße bis zur Haltestelle Bocklemünd (Linien 3 und 4) sind Anforderungstaster an den dynamischen Fahrgastinformationen angebracht worden. In der Regel befinden Sie sich in der Mitte des Bahnsteigs und sind mit einem Auffindesignal ausgerüstet. In den unterirdischen Haltestellen ist der Anforderungstaster am Rande des Fahrausweisautomaten befestigt worden.
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen der DBSV-Präsidentin Renate Reymann und des DBSV-Geschäftsführers Andreas Bethke!
Heute startet die Anmeldung für das Louis Braille Festival der Begegnung 2012! Anbei finden Sie den aktuellen Stand des Programms, das eine oder andere Highlight wird natürlich noch dazukommen, aber die Eckpfeiler stehen fest. Ab heute können Sie auch Hotelzimmer aus einem Kontingent buchen, das extra für unser Festival zusammengestellt wurde.
Hier nun die Angaben zur Anmeldung in kompakter Form:
Louis Braille Festival der Begegnung 2012
Freitag, 1. Juni 2012, 14 Uhr, bis Sonntag, 3. Juni 2012, 14 Uhr
Tempodrom am Anhalter Bahnhof, Berlin - Eintritt frei!
Infos, Hotelbuchung und Anmeldung ab sofort unter:
Tel.: 030 / 25 00 23 84
Mo.-Fr. 09-19 Uhr
Sa. 10-18 Uhr
So. 10-14 Uhr
Feiertags 10-18 Uhr
oder unter: www.dbsv-festival.de
Unter der oben genannten Telefonnummer können Sie auch Gruppenanmeldungen vornehmen. Hier werden Ihnen zudem auf Wunsch weitere Informationen vermittelt, die Sie für die Planung Ihrer Gruppenreise brauchen.
In jedem Landesverband des DBSV gibt es einen "Festival-Beauftragten", den wir Ihnen auf Wunsch gern nennen (Ansprechpartner beim DBSV: Volker Lenk, Tel. 030 / 28 53 87-140, E-Mail: v.lenk@dbsv.org).
Wir empfehlen kleineren Gruppen, bei denen sich das Anmieten eines Busses nicht lohnt, die Anreise per Bahn. Ab 6 zahlenden Personen gibt es bis 70 % Ermäßigung auf den normalen Fahrpreis. Die Fahrt in Regionalzügen ist für schwerbehinderte Menschen sowie deren Begleitpersonen (bei Zeichen "B" im Ausweis) kostenfrei.
Fahrplanauskunft, Buchung sowie Ein-, Aus- und Umstiegshilfen:
Tel. 0180 5 99 66 33, Stichwort "Gruppe" nach der Begrüßungsansage (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.).
Mehr Informationen zum Thema "Barrierefrei Reisen mit der Deutschen Bahn" und zur Freifahrtregelung in Regionalzügen erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Bahn www.bahn.de, wenn Sie im Suchfeld "Barrierefrei Reisen" eingeben oder unter http://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefreies_reisen_handicap.shtml.
Und noch ein Tipp zum Schluss: Fragen Sie doch mal Ihren Bundestagsabgeordneten, ob er Ihre Gruppenreise unterstützen kann! Bundestagsabgeordnete können Gruppen zu Informationsreisen nach Berlin einladen, vielleicht wäre eine solche Reise ja mit einer anschließenden Teilnahme am Festival kombinierbar.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und ein tolles Festival im Juni 2012!
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Renate Reymann und Andreas Bethke
DB AG Reisezentren mit Aufrufsystem
Nachstehende Bitte der DB AGgeben wir gerne weiter - ihr BSV Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchten wir Sie zum anliegenden Sachverhalt um Unterstützung bitten.
Die Deutsche Bahn AG hat entschieden, zur Bedienung der Kunden in 41 Reisezentren sog. Aufrufsysteme einzurichten. Jeder Kunde zieht am Eingang eine Nummer und wird dann "aufgerufen", wenn die Nummer an der Reihe ist. Warten in der Warteschlange gehört damit der Vergangenheit an.
Gemeinsam mit Ihnen, den VertreterInnen der Programmbegleitenden Arbeitsgruppe, wurde nun ein Konzept entwickelt, die selbstständige Nutzung der Aufrufsysteme auch für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen sowie besondere Services für verschiedene Zielgruppen anzubieten. Dazu wurden folgende Komponenten abgestimmt:
Mit dem Blindenleitsystem auf dem Boden werden die Kunden zur Nummernausgabe geführt. Dort befindet sich ein Aufmerksamkeitsfeld, das auf eine Stele, die mit taktiler Schrift (Brailleschrift und Prismenschrift) gekennzeichnet ist, hinweist. An der Nummernausgabestele befinden sich zusätzliche Anforderungstaster für mobilitätseingeschränkte Menschen. Bei Betätigung des Tasters für blinde und sehbehinderte Menschen wird eine Lautsprecheransage aktiviert, die sowohl den Ablauf erläutert als auch den Weg zur Sitzgelegenheit und zum Schalter beschreibt. Die Nummer wird ebenfalls angesagt. Der Aufruf dieser Kunden erfolgt dann erneut akustisch. Mit Hilfe des Leitsystems, das mit einem Blindenstock oder mit den Füßen gut ertastbar ist, finden blinde und sehbehinderte Menschen den Weg zum Schalter.
Gehörlose und schwerhörige sowie körperbehinderte Menschen betätigen den für sie gekennzeichneten Taster und werden ebenfalls zur Bedienung am barrierefreien Schalter aufgerufen. Dort können sie nach den jeweiligen Bedürfnissen bedient werden.
Da die MitarbeiterInnen nicht erkennen können, ob ein Kunde ein Hörgerät trägt und dieses auf Stellung "T" umstellen kann, sollten diese Personen gezielt nach der Nutzung der induktiven Höranlage fragen.
In unmittelbarer Nähe der Nummernaufrufstele bzw. des Einganges ist der Empfangschef tätig, der bei Problemen behilflich ist und z. B. bei Bedarf die Funktionalität des Aufrufsystems erklärt oder Hilfestellung bei der Automatenbedienung organisiert.
Das Aufrufsystem wurde erstmals im Reisezentrum Düsseldorf Hbf barrierefrei gestaltet. Außerdem wurde diese Planung in Köln Hbf, Hannover Hbf, Magdeburg und München Hbf bereits realisiert. Die folgende Liste enthält alle weiteren Standorte, die bis zum Jahresende 2011 folgen werden:
Die DB Vertrieb GmbH ist zuversichtlich, dass die beschriebenen Einrichtungen zur selbstständigen Nutzung der Reisezentren für mobilitätseingeschränkte Menschen beitragen. Eine Verbreitung dieser Information durch die Selbsthilfeeinrichtungen erscheint allerdings sehr wichtig, um einen möglichst großen Teil der betreffenden Kundengruppen über die barrierefreie Gestaltung der Reisezentren zu informieren.
Wir bitten Sie daher, in geeigneter Weise die MitgliederInnen Ihrer Verbände zu informieren.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung & freundliche Grüße aus Frankfurt
Ellen Engel
Produktmanagement und Reiseanlassbezogene Angebote
Leiterin Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten (P.DVP 42)
DB Vertrieb GmbH
Stephensonstraße 1, 60326 Frankfurt/Main
Tel. +49 069/265--6881, Fax 069/265-20491, intern 955-
Mobil: 0160/97404625
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen meiner Doktorarbeit an der Universität Potsdam untersuche ich, wie Blinden und Sehbehinderten mit Hilfe von Technologie die gleichberechtigte Teilnahme an kooperativen elektronischen Lernsituationen ermöglicht werden kann.
Um die Anforderungen, Wünsche und Probleme von Blinden und Sehbehinderten in kooperativen Situationen und E-Learning herauszufinden, führe ich eine onlinegestützte Umfrage durch. Eine Zusammenfassung der Umfrage habe ich für Sie zur Einsicht dieser E-Mail angefügt.
Die Zielgruppe umfasst alle Blinden und Sehbehinderten, die einen Computer privat oder beruflich nutzen. Obwohl die Thematik zunächst auf einen Ausbildungskontext abzielt, sind auch Teilnehmer mit abgeschlossener Ausbildung erwünscht.
Die Umfrage ist erreichbar unter: https://www.soscisurvey.de/KoLeB
Ansprechpartner ist: Wiebke Köhlmann, Universität Potsdam, koehlmann@cs.uni-potsdam.de, Tel.: 0331 9773030
Bei Bedarf führe ich die Umfrage auch gerne telefonisch durch.
Vielen Dank und besten Gruß
Wiebke Köhlmann
Es handelt sich hierbei um die vorbereitende Arbeit zu einem Kapitel meiner Habilitationsarbeit, die von den Fachbereichen Philosophie und Musikwissenschaft der Universitäten Freiburg und Berlin (FU) betreut wird.
Mit herzlichen Grüßen
Sonja Dierks
Liebe Leserinnen und Leser,
entsprechend einer Vereinbarung zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird für schwerbehinderte Menschen zum 1. September 2011 die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX aufgehoben. Damit wird für schwerbehinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG - Produktklasse C - möglich.
Das sollten Sie wissen!
Mein Name ist Alexander Balabajew und ich arbeite für Medpace Germany GmbH. Medpace ist ein Auftragsforschungsinstitut und führt klinische Studien für Pharmaunternehmen durch.
Zur Zeit betreut Medpace eine klinische Studie für blinde Patienten zwischen 18 und 75 Jahre. Es wird ein Medikament geprüft, das Blinden ohne Lichtwarnehmung hilft, sich auf den Tag- Nacht-Rhythmus einzustellen. Menschen ohne Lichtwahrnehmung leiden häufig unter schweren Schlafstörungen, da sie sich nicht an den 24 Stunden Tages-Nacht-Rhythmus anpassen können. Diese Krankheit wird auch Schlaf-Wach-Störung bei Abweichung vom 24-Stunden-Rhythmus genannt (N24HSWD). Oft wissen Betroffenen selbst gar nicht woher ihre Schlafstörungen kommen.
Da blinde Patienten keinen speziellen Facharzt aufsuchen, über den wir diese Patienten ansprechen könnten, sind wir auf die Mithilfe von Vereinen, Berufsverbänden und weiteren speziellen Interessenvertretungen angewiesen.
Wir wollen gerne möglichst vielen Betroffenen Zugang zu dieser Studie ermöglichen, und bitten Sie um Ihre Mithilfe, die Information zur Studie über die Webseite oder Newsletter zu verbreiten. Derzeit stehen den Betroffenen Prüfzentren in Hamburg, Berlin, Hannover, Bochum, Marburg, und München als Anlaufstelle und zur ausführlichen Information zur Verfügung.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen, Sie erreichen mich unter den unten angegebenen Telefonnummern.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander-St. Balabajew
Alexander-St. Balabajew
Outreach Representative
Medpace Germany GmbH
Gmunderstr. 53
81379 Munich, Germany
Tel: +49 (0)40 41113849
Mobil: +49 (0)177 7264011
Fax: +49 (0)40 41113851
E-mail: a.balabajew@medpace.com
www.medpace.com
Wenn Sie blind oder sehbehindert sind, können Sie das Stadtmagazin als Hörbuch im DAISY-Format bei uns bestellen. Sie erhalten dann jede Ausgabe auf CD von der atz Hörmedien für Blinde und Sehbehinderte e. V. Das Jahresabo für das Zusenden der sechs Ausgaben auf CD kostet 12 Euro. Auf unseren Internet-Seiten können Sie sich die Ausgaben im DAISY-Format kostenlos herunterladen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Viele sehbehinderte Menschen sind täglich zu Fuß unterwegs. Für sie sind Fußwege und öffentliche Verkehrsmittel maßgeblicher Bestandteil ihrer unabhängigen Mobilität.
Die Professur für Verkehrspsychologie an der Technischen Universität Dresden untersucht derzeit die Verkehrssicherheit von Fußgängern im Straßenverkehr. Hierbei stehen die speziellen Belange von sehbehinderten und blinden Menschen im Vordergrund.
Dazu haben wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) einen Fragebogen entwickelt, der die Erfahrungen sehbehinderter Personen als Fußgänger erfasst. Uns interessieren vor allem Erlebnisse mit Fahrzeugen im Straßenverkehr.
Mit der Beantwortung der Fragen leistet jeder Teilnehmer einen wichtigen Beitrag, die Verkehrssicherheit zu verbessern und die speziellen Belange sehbehinderter und blinder Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen.
Wir möchten Sie daher herzlich bitten, die Information über den Fragebogen in Ihren Einrichtungen weiterzuleiten. Sie bieten damit einem breiten Kreis adressierter Personen die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Wenn es darüber hinaus möglich ist, bitten wir Sie, das beigefügte Informationsblatt für interessierte Personen auszuhängen oder ihnen geeignet zugänglich zu machen.
Die nutzerfreundliche Online-Version finden Sie hier, oder als Verweis auch auf der Webseite des DBSV unter www.e-mobilitaet.dbsv.org (Stichpunkt "Umfrage zur Verkehrssicherheit von Fußgängern")
Kontakt bei Fragen:
Dipl.-Ing. (FH) Katharina Hagen
Professur für Verkehrspsychologie, TU Dresden
Tel.: 0351 - 463 36702
E-Mail: Katharina.Hagen@tu-dresden.de
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen,
Katharina Hagen
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,
die in der AG der BSV NRW zusammengeschlossenen Organisationen der Selbsthilfe vertreten die Interessen der blinden und wesentlich sehbehinderten Personen in NRW, die nach geltendem Recht von der Zahlung der Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit sind.
Wir nehmen zur beabsichtigten Novellierung wie folgt Stellung:
Im Einzelnen:
Zu 1.:
Die Gründe für die geplante Umstellung von "Gebühren" auf "Beiträge", die künftig von der Personengruppe der Wohnungsinhaber erhoben werden (und dann unabhängig von der individuellen Inanspruchnahme von Leistungen), sind für uns nachvollziehbar. Unabhängig aber von der speziellen Frage, ob eine Umstellung von Gebührenbefreiung auf Beitragsermäßigung von den insoweit betroffenen Personen akzeptiert wird, wird die künftige Regelung, so meinen wir, bei all denjenigen Wohnungsinhabern auf berechtigte Ablehnung stoßen, die im Einzelfall die Leistungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten komplett nicht in Anspruch nehmen können oder wollen.
Das kann im Extremfall ein taubblinder Mensch sein, der in seiner Wohnung kein Radio und keinen Fernseher vorhält und der sich allein über Blindenschriftmedien informiert, oder ein Angehöriger einer religiösen Gruppe, die die Nutzung moderner Medien ablehnt. In diesen Fällen sollte die in Art. 1 § 4 Abs. 6 vorgesehene allgemeine Härtefallklausel zur Anwendung gebracht werden.
Zu 2.:
Der vor rund 50 Jahren geschaffenen Regelung über die Gebührenbefreiung für Behinderte mit dem Merkzeichen RF lag der Gedanke zugrunde, dass diese Menschen nur unter erschwerten Bedingungen oder überhaupt nicht an gesellschaftlichen Angeboten teilnehmen können und dass dafür ein Ausgleich in Form eines gebührenfreien Rundfunk- und Fernsehempfangs geboten werden sollte. Speziell im Hinblick auf blinde und wesentlich sehbehinderte Menschen wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass das Fehlen oder Nichtverwerten können von Seheindrücken das ganze Leben und damit auch die Teilhabe an Veranstaltungen und den Konsum von Medien enorm beeinträchtigt. Heute in einer von visuellen Medien immer stärker dominierten Welt gilt dies mehr denn je. Wir blinden und wesentlich sehbehinderten Menschen sind ausgeschlossen:
Dass seit einiger Zeit die Zugänglichkeit des Programms durch Audiodeskription dem Grunde nach wesentlich verbessert werden kann, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass die hier aufgezählten Ausschlüsse weiterhin bestehen und nach wie vor unvermindert ausgleichswürdig sind.
Weitere Gründe kommen hinzu: Mit der Staffelung in Beitragsbefreiung und Beitragsminderung wird die Zahl der zu prüfenden Tatbestände erhöht und erhalten die an eine Einkommens- und Vermögensprüfung gebundenen Tatbestände ein stärkeres Eigengewicht. Während der an die Behinderung anknüpfende Tatbestand meist über viele Jahre konstant bleibt, können sich Einkommens- und Vermögensverhältnisse schnell ändern und bedürfen ständiger Überprüfung. Die geplante Staffelung führt also zu deutlich höherem bürokratischen Aufwand.
Für uns ist jedoch von noch wesentlicherer Bedeutung, dass die in Art. 1 § 4 Abs. 2 des Entwurfs genannten behinderten Personen erst dann von der Beitragspflicht befreit werden sollen, wenn sie eine der in Art. 1 § 4 Abs. 1 genannten Leistungen in Anspruch nehmen. Die für diese Leistungen geltenden unterschiedlichen Einkommens- und Vermögensgrenzen sind zugeschnitten auf die Situation, die den jeweiligen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt auslösen soll, nicht jedoch auf die Frage der besonderen Hilfswürdigkeit eines finanziell schwachen Behinderten. In der Kritik steht hier, dass die im früheren BSHG vorgenommene Differenzierung zwischen "Hilfen zum Lebensunterhalt" und "Hilfen in besonderen Lebenslagen" im SGB XII nicht mehr in der gebotenen Deutlichkeit beibehalten wurde, und dass bei der Vermögensgrenze der geschonte Barbetrag jahrzehntelang so gut wie nicht angepasst wurde. Eine solch extrem niedrige Vermögensgrenze kann vielleicht ein Mittel sein, bei gesunden Menschen vorhandene Potenziale zur Überwindung der Hilfsbedürftigkeit zu aktivieren, bei der Unterstützung von behinderten Menschen ist sie schlichtweg würdelos.
Es erscheint uns nach alledem geboten, die bisherige Gebührenbefreiung in eine Beitragsbefreiung überzuleiten.
Zu 3.:
Die im geplanten Staatsvertrag am Ende vorgesehene "Protokollerklärung aller Länder" weist auf die Möglichkeit hin, dass die geminderten Beiträge, die von Menschen mit Behinderungen erhoben werden sollen, die Finanzierung barrierefreier Angebote "erleichtern" könnten. Sollten wir uns mit unserer Forderung nach Beitragsbefreiung nicht durchsetzen, so würden wir es im Hinblick auf die Akzeptanz des geminderten Beitrags durch die bisher beitragsbefreiten Personen als angemessen und geboten ansehen, dass deren Beiträge ausschließlich für die Finanzierung barrierefreier Angebote eingesetzt werden. Überzeugen kann uns eine Zusage jedoch nur, wenn die Sender sich mit klaren Worten verpflichten, ihre Fernsehsendungen mit Audiodeskription deutlich und in einer konsequenten Struktur auszuweiten. Die bisherige Praxis, dass beinahe ausschließlich Spielfilme und Krimis mit AD ausgestattet und vielfach in den 3. Programmen wiederholt werden, vorzugsweise auch nach Mitternacht, entspricht eindeutig nicht dem, was Art. 30 Abs. 1 Buchstabe b der UN-Behindertenrechtskonvention meint, wenn dort "alle geeigneten Maßnahmen" zur Sicherstellung des Zugangs zu Fernsehprogrammen in zugänglichen Formaten verlangt werden. Es ist vielmehr anzustreben, dass in absehbarer Zeit alle Sendungen während der Hauptsendezeiten zwischen 18 und 24 Uhr barrierefrei ausgestrahlt werden, unabhängig von der jeweiligen Sendetechnik.
Welche Maßnahmen im Einzelnen durchzuführen sind, muss unter Beteiligung der Blinden- und Sehbehindertenverbände in Arbeitsgruppen oder Kommissionen bei den Rundfunkanstalten erarbeitet werden.
Wir schlagen vor und sind bereit, zu einer zunächst grobmaschigen Klärung der Ziele und über die Verfahrenswege zur Umsetzung der Ziele ein Gespräch mit dazu ermächtigten Vertretern der Sender zu führen.
zu 4.:
4.1. Aufnahme der Blindenhilfe unter die in Art. 1 § 4 Abs. 1 Nr. 7 genannten Leistungen
Sollte es zu der in § 4 Abs. 1 und 2 vorgesehenen (und von uns abgelehnten) Abstufung in Beitragsbefreiung und Beitragsminderung kommen, so müsste in § 4 Abs. 1 Nr. 4 neben der Hilfe zur Pflege (§§ 61ff SGB XII) auch die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII aufgeführt werden. Es handelt sich hier um verwandte Leistungen mit bis heute denselben Einkommens- und Vermögensgrenzen (siehe die Sonderregelungen in § 87 Abs. Satz 3 SGB XII und in § 1 der Barbetragsverordnung, womit die Grenzen hier etwas höher liegen als bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, aber deutlich niedriger als beim Alg2). Die Verwandtschaft der Leistungen kommt ferner darin zum Ausdruck, dass bis heute in 3 Bundesländern keine eigenen Landesblindengeldgesetze geschaffen wurden, das heißt: Die dort lebenden Blinden erhalten ohne Einkommens- und Vermögensprüfung ein Landespflegegeld. Aufgrund der geplanten Abstufung würde der § 4 Abs. 1 Nr. 7 im vorliegenden Wortlaut mithin zu dem absurden Ergebnis führen, dass in 13 Bundesländern Empfänger von Blindenhilfe (einkommens- und vermögensabhängig) schlechter gestellt würden als die in den restlichen 3 Bundesländern wohnenden blinden Empfänger von Landespflegegeld (einkommens- und vermögensunabhängig).
4.2. Rückwirkung nicht nur von negativen Leistungs- und Anerkennungsbescheiden
Gemäß § 4 Abs. 5 hat ein negativer Leistungs- oder Anerkennungsbescheid, wenn er rückwirkend ist, eine ebensolche Rückwirkung auf die Beitragspflicht. Ein gleiches müsste gelten, wenn ein positiver Leistungs- oder Anerkennungsbescheid mit Rückwirkung ergeht. Dies wird jedoch praktisch ausgeschlossen, weil § 4 Abs. 4 Satz 3 iVm § 4 Abs. 7 Satz 2 den Zeitpunkt für den Beginn der Beitragsbefreiung oder -ermäßigung an die Stellung eines Antrags knüpft und weil diesem Antrag ein positiver Leistungs- oder Anerkennungsbescheid beizufügen ist. Lösungsvorschlag: Es sollte auch möglich sein, schon vorsorglich einen Antrag zu stellen, wenn ein Streitverfahren über eine Leistung oder eine Anerkennung läuft und der Betreffende auf das Aktenzeichen des Verfahrens verweist. Legt er sodann nach einem positiven Ausgang des Verfahrens einen rückwirkenden Bescheid vor, kann auch die Beitragsbefreiung oder -ermäßigung rückwirkend festgelegt werden.
Zusammenfassend stellen wir fest, dass wir im Bezug auf blinde und wesentlich sehbehinderte Menschen die Überführung der bisherigen Regelungen zur Gebührenbefreiung in eine Beitragsbefreiung für angemessen halten. Sollte ein abgestufter Beitrag eingeführt werden, halten wir die Berücksichtigung der Blindenhilfegrenze sowie die Lösung weiterer Schnittstellenprobleme für unabdingbar. Außerdem erwarten wir, dass die von behinderten Menschen geleisteten Beiträge eingesetzt werden, um mehr Barrierefreiheit zu schaffen. Die barrierefreie Versorgung auch blinder und sehbehinderter Menschen durch den Westdeutschen Rundfunk muss allerdings auch unabhängig davon deutlich verbessert werden. Die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenverbände in NRW bietet dazu gern ihre aktive Mitwirkung an.
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, über eine positive Berücksichtigung unseres Anliegens und eine entsprechende Information zur Haltung des Landes Nordrhein-Westfalen würden wir uns freuen, um unsere Mitglieder davon in Kenntnis zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen,
im Namen der AG der BSV NRW
Gerd Kozyk
1. Vorsitzender
Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e. V.
Landesbehindertenbeauftragten, Herrn Norbert Killewald zur Kenntnis.
Immer mehr Stadtbibliotheken bieten ihren Mitgliedern Medien zum Herunterladen an. Teilweise wird dies "Onleihe" oder "eAusleihe" genannt.
Die technischen Voraussetzungen sind ein Windowsrechner, Internet Explorer oder Firefox. Adobe-Reader als Programm, um die entsprechenden E-Books zu öffnen, Windows Media Player, um eben die E-Audios und die E-Music zu öffnen.
Tageszeitungen lassen sich z. B. zwei Stunden lang nutzen, beim Magazin "Spiegel" lässt sich das geliehene E-Paper einen Tag lang lesen und für alle anderen Medien beträgt die Leihfrist meist eine Woche. Dann sind die heruntergeladenen Dateien automatisch nicht mehr nutzbar. Über den Link: www.onleihe.net können Sie feststellen, welche Büchereien in Ihrer Gegend sich daran beteiligen und welche Nutzungsbedingungen zu Grunde liegen.
Quelle: www.dradio.de/dlf/sendungen/umwelt/1183389/
Unter unserer Infotelefonnummer 1 30 15 40 erreichen Sie nun ein neues Infosystem.
Sie können nun zwischen Sie interessierenden Ansagen wählen und wir können bei Bedarf wesentlich mehr Informationen bereitstellen.
Wenn Sie die gewählte Ziffer nochmals drücken springt die Anlage zum Anfang
Beispiel:
Sie haben die "2" gewählt (Termine der nächsten 14 Tage) wenn Sie diese Ansage noch einmal hören möchten drücken sie die "2" erneut und Sie sind wieder am Anfang der Ansage.
Mit der "0" erreichen Sie wieder das Hauptmenü.
Anregungen zur Veränderung teilen Sie uns bitte unter
info@bsv-koeln.org oder
telefonisch 0221/135685 mit.
auch über ein Lob würde sich der Autor sehr freuen!
Da das Infotelefon z. Zt. stark frequentiert ist, kann es zu längeren Besetztzeiten kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des BSV Köln
Nicht nur Spielfilme mit Bildbeschreibung sondern mal was ganz Anderes!
Der WDR hat einige weitere Folgen der Reihe Abenteuer Erde mit Audiodeskription versehen und wird diese auch ausstrahlen. Die erste Folge "Die Everglades" läuft am Dienstag abend 31.08.2010 um 20.15 Uhr im WDR Fernsehen.
Weitere werden folgen.
Der WDR bittet um Rückmeldung, da dies ein ganz neues Betätigungsfeld ist.
Kommentare ob Lob oder Kritik senden Sie bbitte an den BSV Köln, wir leiten die Infos weiter an den WDR.
Mailadresse: info@bsv-koeln.org
Ab sofort bieten wir auf unserer Homepage die Rundschreiben 2010 versuchsweise auch im MP3-Format an. Ihre Meinung dazu nehmen wir gerne unter der Mailadresse rundschreiben@bsv-koeln.org entgegen.
Freundliche Grüße
Ihr BSV Köln
"Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" - ersteres war Blinden und Sehbehinderten bisher nicht möglich. Der neue PatientenInfo-Service will dem entgegenwirken:
Blinde und sehbehinderte Menschen können in Zukunft die Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln in auch für sie geeigneter Form im Internet abrufen. Die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz, MdB, hält die mit diesem Dienst verbundene Gleichberechtigung behinderter Menschen für "absolut notwendig und unumgänglich in unserer Gesellschaft". Die Online-Beipackzettel sind ab Juni 2010 unter der Internetadresse www.patienteninfo-service.de verfügbar. Diese Web-Site ist barrierefrei gestaltet. Die Kontrastansicht soll Sehbehinderten das Lesen erleichtern, ist aber auch für Normalsichtige gut geeignet.
Abbau von Barrieren im Internet
Das einzigartige System wurde von der Rote Liste Service GmbH in enger Kooperation mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) entwickelt. Letzterer hat bereits vor einigen Jahren gefordert, Beipackzettel in einer auch für Blinde und Sehbehinderte geeigneten Form anzubieten. Der PatientenInfo-Service erfüllt nun dieses Ziel. "Das ist ein Projekt der Zukunft, weil es dabei hilft Barrieren einzureißen", sagt DBSV-Präsidentin Renate Reymann.
Die Arzneimittelinformationen können in vier Formaten abgerufen werden:
Gesetzesumsetzung durch PatientenInfo-Service
Auch für Pharmaunternehmen bietet der PatientenInfo-Service einen entscheidenden Vorteil: Er ermöglicht die Umsetzung einer maßgeblichen Gesetzesanforderung. Denn seit der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes sind die Arzneimittelhersteller (die Inhaber der Zulassung) dazu verpflichtet, dass "die Packungsbeilage auf Ersuchen von Patientenorganisationen bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, in Formaten verfügbar ist, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind" (Paragraph11 AMG Abs. 3c). "Mit dem PatientenInfo-Service können Unternehmen ihre Gebrauchsinformationen werbefrei und öffentlich bereitstellen", sagt Roman Klein, Geschäftsführer der Rote Liste Service GmbH. "Damit kommen sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu unmittelbaren und barrierefreien Informationen gegenüber Blinden und Sehbehinderten nach."
Dieses Angebot nutzen bereits in der Startphase zahlreiche Firmen:
Weitere Informationen finden Sie unter www.patienteninfo-service.de.
Der BSV Köln wurde angesprochen von den Schülern des Friedrich-Wilhelm-Gymnasium in Köln
Das Projekt klingt nicht nur gut, es könnte auch eine große Hilfe für Blinde und Sehbehinderte sein um noch mobiler zu werden!
Gerne stellen wir das Projekt vor!
1. Projektbeschreibung
GESCHÄFTSIDEE
Der Kern unserer Geschäftsidee ist ein Telefonservice für Blinde. Zur Realisierung soll eine Software für Handy und Smartphone vertrieben werden, die wir dann auf das Handy des Blinden aufspielen. Diese Software generiert automatisch eine Kurzwahltaste, die das von uns engagierte Call-Center anruft und parallel zum Audiosignal auch noch ein Videosignal von der Kamera des Handys überträgt und zur Positionsbestimmung die GPS Daten übermittelt.
Braucht nun der Blinde Hilfe in welcher Form auch immer, so kann er die Kurzwahltaste drücken und wird sofort mit uns verbunden. Denkbar sind dabei verschiedene Anrufgründe wie Orientierungslosigkeit und Notfälle, was im trivialsten Fall vom Suchen einer Hausnummer bis hin zum ernsten Unfall alles umfassen kann. Unterstützt in seiner Beratung und Hilfe wird der Call-Center Agent dabei von dem Videobild, mit dem er gezielter und besser reagieren kann und der Positionserfassung, durch die ihm eine zuverlässige Navigation möglich wird.
Der klare Vorteil liegt hier darin, dass ein echter Mensch am anderen Ende sitzt und besser auf die individuellen Anliegen eingehen, dem Blinden ein Vertrauensgefühl vermitteln und ihn beruhigen kann.
Weiter steigert sich dadurch auch die Freiheit und Mobilität des Blinden, der nun auch ihm unbekannte Wege und Orte erkunden kann und immer weiß, dass ihm sofort geholfen wird. Eben weil viele Blinde aus Furcht kaum Wege gehen, die sie nicht kennen, ist dies vor allem eine Möglichkeit deren Lebensqualität zu steigern.
UMSETZUNG
Zur Umsetzung der technischen Aspekte bedarf es in erster Linie der passenden Software. Diese muss mit den gängigen Betriebssystemen von Handys wie Symbian OS kompatibel und selbst unkompliziert zu bedienen sein, was Sprachsteuerung in der Menüführung einschließt. Auf der anderen Seite braucht man auch noch die passende Software zur Bearbeitung im Call-Center, da dort am Computer die Daten empfangen und in einer benutzerfreundlichen Oberfläche angezeigt werden müssen.
Dadurch werden aber schon hohe Anforderungen an das Handy gestellt, denn es muss leistungsstark genug sein, um diese Prozesse zu bearbeiten und ohne Verlust an Sprach- oder Bildqualität zu übertragen, da sonst diese Komponenten unbrauchbar werden.
Ideal wäre darüber hinaus eine Tragekonstruktion, so dass das Handy bei längeren Telefonaten befestigt werden kann und via Headset das Gespräch geführt werden kann, so dass ein höherer Komfort entsteht. Dies ist aber rein optional.
Um die Netzkosten gering zu halten, haben wir bereits mit der Telekom Kontakt aufgenommen und zunächst positives Feedback erhalten, was eine mögliche Kooperation einschließt.
Wir hatten auch überlegt alternativ ein Gerät zu entwickeln, dass die selbe Funktionalität besitzt. Aufgrund des praktischen Nachteils, dass der Blinde dann noch einen Gegenstand mehr mit sich herumtragen muss, aber auch weil wir bisher niemanden gefunden haben, der uns hinsichtlich der Konstruktion und Kosten näheres sagen konnte, haben wir die Modifizierung vorgenommen.
2. Wie kam es dazu
Das Projekt "business@school" wurde 1998 von der Boston Consulting Group ins Leben gerufen und hat zum Ziel, Wirtschafthemen über ein gesamtes Schuljahr an Schulen mit einer gymnasialen Oberstufe anschaulich und praxisnah zu vermitteln.
Mittlerweile beteiligen sich über 70 Schulen aus Deutschland mit insgesamt weit über 2000 Schülern in zahlreichen Teams. Unterteilt ist das Projekt dabei in drei verschiedene Phasen, in denen jeweils unterschiedliche Aspekte im Vordergrund stehen.
So haben wir uns am Anfang mit einem großen, börsendotierten Unternehmen beschäftigt: der Salzgitter AG. Aufgabe war es den Stahlproduzenten auf Herz und Nieren zu prüfen und in Form einer Präsentation Stärken und Schwächen, aber auch ihre aktuelle wirtschaftliche Lage darzustellen und Ausblicke auf die zukünftige Entwicklung zu geben. Unser Ergebnis: gerade in der Krise behauptete sich der zweitgrößte deutsche Stahlkonzern erstaunlich gut und hat mit seinen Partnern in Fernost auch noch ein hervorragendes Wachstumspotential.
In der zweiten Phase hieß es dann ein Kleinunternehmen aus Köln unter die Lupe zu nehmen: das Musikhaus Tonger musste für uns herhalten. Wo dank zahlreichen Geschäftsberichten noch eine Fülle von Daten in der ersten Phase vorhanden war, muss man nun kreativ werden und ohne Einsicht in die Bilanz oder andere Fakten trotzdem ein fundiertes Urteil fällen. Marktanalysen, Umfragen und daraus resultierende eigene Hochrechnungen sind die Instrumente gewesen, die wir uns hier angeeignet haben.
Und auch hier sah es für das Traditionshaus erstaunlich gut aus. Ihre führende Rolle im Notenhandel, ihr hochspezialisiertes Noten- und CD-Sortiment sind mit ihren qualifizierten Mitarbeitern die Kernerfolgsfaktoren gewesen, die sie gegenüber ihrer Konkurrenz immer eine Nasenlänge voraus sein lässt.
Das eigentliche Ziel war aber immer die letzte Phase - in der wir uns auch momentan befinden. Hier dürfen wir nun endlich auch in die Rolle des Unternehmers gründen und eine eigene Geschäftsidee entwickeln. Auf dieser aufbauend heißt es nun einen Geschäftsplan erstellen und in verschiedenen Szenarien analysieren, welches Potential hinter der Idee steckt. Dabei muss alles geplant und durchdacht werden: Finanzplan, Szenarienanalyse, Marktanalysen, Wettbewerber, Erfolgsfaktoren und noch einiges mehr müssen mit eingebunden werden.
Literatur- und Informationsversorgung für Sehgeschädigte an der Fachhochschule Köln:
Für blinde und sehbehinderte Studierende der Fachhochschule Köln - aber auch für alle Externen - wurde zur Nutzung wissenschaftlicher Literatur und Fachinformationen vor mehr als einem Jahr der Blinden- und Sehbehinderten-Arbeitsplatz in der Abteilungsbibliothek Geistes- und Gesellschaftswissenschaften der Hochschulbibliothek (GWZ) in der Mainzer Str. 5 installiert. Die „Paul – und – Charlotte – Kniese – Stiftung“, die Firma „Novotech GmbH“ und das „Deutsche Blindenhilfswerk e.V.“, Duisburg, sponserten den Arbeitsplatz für die Bibliothek.
Die Hochschulbibliothek bietet blinden und sehbehinderten Studierenden an diesem speziellen EDV-Arbeitsplatz die Möglichkeit, informative Fachliteratur zu lesen, im Internet zu recherchieren oder eigene Texte zu verfassen.
Zentrale Hilfen für Blinde sind sicherlich die Braillezeile und der Brailledrucker. Die Braillezeile verwandelt den Text, der auf dem Monitor angezeigt wird, Wort für Wort in Blindenschrift. Außerdem kann Fachliteratur eingescannt werden und mit Hilfe der Braillezeile wird diese dann lesbar. Der Rechner ist zudem mit einer Sprachfunktion ausgestattet, die die Arbeitsschritte und angezeigten Texte vorliest. Die Sprachfunktion kann in deutsch und englisch ausgeführt werden.
Im Modus für Sehbehinderte können eingescannte Literatur, selbst erstellte Texte oder Internet-Seiten beliebig vergrößert und den speziellen Bedürfnissen von Sehbehinderten angepasst werden. Neben der Informationsversorgung ermöglicht der Arbeitsplatz auch den Zugang zu den zahlreichen Datenbanken und allen weiteren Angeboten der Hochschulbibliothek der Fachhochschule Köln.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen bei allen Fragen rund um die Bibliothek, insbesondere bei der Literatursuche und -beschaffung! Ansprechpartnerin für Fragen zum Gerät ist Frau Susanne Schumacher.
"Jetzt weiß ich wie sich mein Opa fühlt" kommentierte Sebastian, als er im Altersanzug (Leihgabe der Firma Ford) versuchte in ein Auto einzusteigen. In Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern des Berufskollegs Deutzer Freiheit, Ausbildungsgang staatlich geprüfte kaufmännische Assistentinnen und Assistenten führte die Genossenschaft Leben ohne Barrieren im Rahmen des Projektes "Barrierefrei in Hotels"einen Schulungstag durch.
Das Projekt, das unter der Schirmherrschaft von Frau Scho-Antwerpes, Bürgermeisterin der Stadt Köln und in Kooperation mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln, Kölntourismus und der DEHOGA stattfindet, wird - durch die Genossenschaft Leben ohne Barrieren - Hotels auf Ihre Barrierefreiheit untersuchen.
Im Hotel Radisson Blu erlebten die Jugendlichen hautnah welchen "Schwierigkeiten" und "Barrieren" Menschen mit Seh- oder Hörschädigungen oder Mobilitätseinschränkungen im normalen Alltag ausgesetzt sein können. Mit Hilfe von Simulationsbrillen (Leihgabe BSV) , Rollstühlen, Rollatoren (Leihgabe Sanitätshaus BEKAMED und Sanitätshaus Koczyba) und einem Altersanzug der Firma Ford machten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen eigene Erfahrungen z.B. beim Einchecken, bei der Nutzung des Fahrstuhles, beim Betreten eines Zimmers oder bei Selbstbedienung am Büffett. Schon das Öffnen einer Tür im Rollstuhl oder das Lesen eines Hinweisschildes mit Simulationsbrille konnte schwierig werden. So empfand Philipp, dass "die Sehbeinträchtigung die Hilflosigkeit am schnellsten offenbahrte". Alina war die hohe Aufmerksamkeit, die Sie im Rollstuhl erlebte sehr unangenehm.
Das Hotel selbst ist auf Menschen mit Beeinträchtigungen vorbereitet. Es gibt speziell geschultes Personal, behindertengerechte Zimmer, individuellen Service, rollstuhlgerechte Fahrstühle und vieles Mehr. Trotzdem stellten die Jugendlichen das ein oder andere fest, was durchaus noch verbessert werden kann. "Wir möchten uns gerade auf dieses Klientel noch mehr einstellen und sind deshalb dankbar über jeden Hinweis. Oft sind es ja nur Kleinigkeiten, die verändert werden müssen" kommentierte Dieter Ulbricht, Executive Assistant Manager Radisson Blu.
Die jungen Leute waren mit Begeisterung bei der Sache - alles wurde getestet und ausprobiert. Dr. Schneider, Direktor des Berufskollegs Deutzer Freiheit bedankte sich dann auch bei den Schülerinnen und Schülern für Ihr außerordentlich hohes Engagement und die Bereitschaft sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und in der Praxis zu erproben. Die gemachten Erfahrungen werden in das Projekt "Barrierefrei in Hotels" einfließen, das durch die Genossenschaft Leben ohne Barrieren iniiert und durchgeführt wird.
Weitere Details erfahren Sie auch unter: www.lob-eg.eu oder email: info@lob-eg.eu
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Jutta Frey unter der Telefonnummer: 0151 - 15 77 94 76 gerne zur Verfügung.
Liebe Mitglieder,
seit einigen Wochen melden Mitglieder gehäuft, dass an Ampeln die Zusatzeinrichtung für Blinde defekt ist. Wir bitten Sie daher, die Blindenampeln in Ihrer Nähe zu testen und defekte Anlagen zu melden.
Hier die eMail-Adresse von Herrn Herbig, der für den Bereich "Umwelt und Verkehr" zuständig ist.
Vielen Dank.
Wir haben nach der Zwischenlösung nun hoffendlich einen Dauerhaften Kegelort gefunden.
Gaststätte zur Schmiede, Neusser Str.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Fernverkehr sowie außerhalb von Verkehrsverbünden müssen auch blinde und hochgradig sehbehinderte Fahrgäste den normalen Fahrpreis zahlen, die im öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich befördert werden. Somit ist hier auch das neue Fahrgastrechte-gesetz von Interesse.
Mit dem neuen Fahrgastrechtegesetz gelten seit dem 29.07.2009 einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Sie räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.
Die Deutsche Bahn (DB) hat in Zusammenarbeit mit dem Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) ein gemeinsames Verfahren zur Abwicklung der Entschädigungsansprüche der Kunden aller teilnehmenden Bahnen vereinbart.
Seine Ansprüche kann der Kunde künftig mit dem bundeseinheitlichen Fahrgastrechte-Formular geltend machen, das beim Servicepersonal im Zug, in den Vertriebsstellen der teilnehmenden Bahnen, bei den DB Service Points und im Internet (www.bahn.de/p/view/home/kontakt/fahrgastrechte-formular.shtml) erhältlich ist.
Sollte man mit einer Entscheidung zu einem Erstattungsantrag nicht einverstanden sein, so kann man sich an eine unabhängige Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstelle wurde für Streitfälle von der DB zusammen mit weiteren Verkehrsgesellschaften in Deutschland über einen Trägerverein als eine bundesweite Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr gegründet. Der Verein wird ab Dezember 2009 für Streitfälle im gesamten öffentlichen Verkehr auf Schiene, Straße und in der Luft zuständig sein. Zur Wahrung der Kundeninteressen wird ein Beirat gebildet, in dem unter anderem Vertreter von Fahrgastverbänden tätig sind. Die Unabhängigkeit der neuen Institution wird durch die Satzung garantiert. Die Schlichtungsstelle finanziert sich aus Eigenmitteln der beteiligten Verkehrsunternehmen und belastet damit nicht die öffentliche Hand.
Weitere Informationen zu den neuen Fahrgastrechten sind unter www.fahrgastrechte.info/ und unter www.bahn.de/fahrgastrechte/ abrufbar. Hier können die Regelungen und Erläuterungen nachgelesen werden.
Die Regelungen sind - wie zu erwarten war - nicht so einfach.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der kostenlosen Notrufnummer 116 116 haben die Verbraucher seit 2005 den richtigen Draht, um Konten und Kreditkarten mit nur einem Anruf schnell sperren zu lassen, um Missbrauch zu vermeiden.
Seit Anfang 2009 ist jetzt auch das Sperren von Online-Banking-Zugängen über diese Rufnummer möglich. Dort können zum Beispiel dann, wenn TAN-Listen gestohlen wurden oder beim Verdacht auf Phishing-Attacken, unberechtigte Zugriffe unterbunden werden.
Acht Monate lang hat der Blinden- und Sehbehinderten-Verein Mecklenburg-Vorpommern (BSVMV) intensiv gegen die geplante Kürzung des Landesblindengeldes gekämpft. Nun fiel die Entscheidung: Der Schweriner Landtag verabschiedete in zweiter Lesung die Kürzung von 546,10 Euro auf 430 Euro im Monat. Dabei stimmten 36 Abgeordnete für und 28 gegen das neue Landesblindengeldgesetz, das zum 1. Mai 2009 in Kraft treten wird. Nachdem sich der Koalitionsausschuss Ende Januar darauf verständigt hatte, die geplante Kürzung von 40 auf 20 Prozent zu reduzieren, war das Ergebnis der Landtagssitzung abzusehen.
Positive Signale dagegen aus Hannover: Das Blindengeld in Niedersachsen soll rückwirkend zum 1. Januar 2009 erhöht werden. Dies ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen (BVN) und der niedersächsischen Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU). Folgende Eckpunkte sind vorgesehen: Das Blindengeld steigt von 220 auf 265 Euro monatlich. Kinder und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr erhalten 320 statt bisher 300 Euro. Für Menschen, die gleichzeitig Pflegegeld beziehen, erhöht sich der Nachteilsausgleich ebenfalls. Damit eine Erhöhung des Pflegegeldes nicht zu Einbußen beim Blindengeld führt, werden Festbeträge eingeführt.
Noch im Jahr 2003 lag das Blindengeld in Niedersachsen bei rund 490 Euro. 2005 hatte die Landesregierung von Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) die Zahlungen des Landes unter Verweis auf Sparzwänge zunächst ganz gestrichen und erst nach viel Protest 2007 auf erheblich niedrigerem Niveau wieder eingeführt.
Liebe Leserinnen und Leser,
seit Anfang dieses Jahres hat der DBSV eine kostenlose Mitgliederzeitschrift: DBSV-Inform, die gemeinsame DAISY-CD von Dachverband und Landesvereinen der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe. So umfangreiche Informationen standen den Mitgliedern noch nie zur Verfügung. Neben der "Gegenwart", Verbandszeitschrift des DBSV, sind bislang die Publikationen von 13 Landesvereinen zu hören.
Was steckt hinter der gelben Scheibe? DBSV-Inform ist ein auf drei Jahre angelegtes Projekt, dessen zentrales Ziel die Verbesserung der Informationsversorgung blinder und sehbehinderter Menschen ist. "Es geht zum einen um die Bündelung von Inhalten, zum anderen um die Verbreitung des neuen Hörbuch-Standards DAISY", erklärt Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV. "Damit unterstützen wir den Umstieg von Kassette auf DAISY, der nicht nur bei den Selbsthilfeorganisationen, sondern auch bei den Blindenbibliotheken in vollem Gange ist und bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein soll."
Im Sommer startete die Pilotphase des Projekts. An der ersten gemeinsamen DAISY-CD beteiligten sich sieben von 20 Landesvereinen des DBSV, inzwischen sind es 13. Auf etwa 15 Stunden Laufzeit bringt es die CD, die monatlich über verbandspolitische Aktivitäten, regionale und bundesweite Angebote, Patientenrechte, Alltagshilfen, Rehabilitationsmöglichkeiten, Freizeitveranstaltungen u.v.a.m. informiert.
Das Interesse an der CD ist enorm, auch bei Mitgliedern der Landesvereine, die sich noch nicht beteiligen. Bei etwa 7500 Exemplaren liegt die Auflage inzwischen, was einem Zuwachs von 170 Prozent seit Beginn der Pilotphase entspricht. Damit ist DBSV-Inform innerhalb kürzester Zeit zur auflagenstärksten Zeitschrift der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe geworden. "Wir freuen uns sehr, dass das Projekt so gut ankommt", so Bethke. "Es zeigt uns, wie wichtig das Thema Vernetzung ist - gerade für blinde und sehbehinderte Menschen."
Bezugsmöglichkeiten DBSV-Inform
DBSV-Inform kann von Mitgliedern aller Landesvereine kostenlos bezogen werden.
Wenn Sie DBSV-Inform neu beziehen möchten und zu einem der teilnehmenden Landesvereine gehören (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Lippe, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Westfalen), melden Sie sich bitte bei der jeweiligen Geschäftsstelle. Diese erreichen Sie auch über die bundesweit einheitliche Rufnummer 0 18 05 / 666 456 (0,14 Euro/Min.)
Mitglieder der übrigen Landesvereine sowie Nicht-Mitglieder wenden sich bitte an die DBSV-Geschäftsstelle, Petra Wolff, Tel.: 030 / 28 53 87-220, E-Mail: p.wolff@dbsv.org
Bitte geben Sie bei der Bestellung unbedingt Ihre DBSV-Kartennummer an!
Nähere Informationen zu DAISY im Internet
Mit einer neuen Hotline kann jeder jetzt die nächste Notdienst-Apotheke finden. Rund um die Uhr ist die Auskunft unter der Rufnummer 0800/228 228 0 zu erreichen. Betrieben wird der Service von der Stiftung Deutsches Gesundheits-Telefon.
Der Anruf ist aus allen Fest- und Mobilfunknetzen kostenlos. Auf Wunsch verbindet die Hotline sogar mit der Apotheke.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einem neuen Internetauftritt und einer kostengünstigeren zentralen Telefonnummer bietet die Deutsche Bahn ab Mitte Dezember einen deutlich verbesserten Service.
Über das neu gestaltete Internetportal www.bahn.de kommt der Kunde schneller und einfacher an Fahrkarten und Informationen. Die neue Service-Nummer 0180 5 99 66 33* für 14 Cent pro Minute ermöglicht einen direkteren und preisgünstigeren Zugang zu allen telefonischen Dienstleistungen der DB. Das ist die Kernaussage einer Pressemitteilung der DB von heute. Und weiter heißt es:
Der komplett überarbeitete Auftritt von bahn.de startet am 14. Dezember. "Bereits heute wird jede dritte Fahrkarte im Fernverkehr im Internet gebucht. Durch die Neugestaltung wollen wir die Erfolgsgeschichte von bahn.de fortsetzen", sagte Dr. Karl-Friedrich Rausch, Vorstand Personenverkehr der DB.
Eine verbesserte Navigation und größere Suchfenster für die Auskunft und Buchung erleichtern den Einstieg. Die Internetseite ist übersichtlicher, der Nutzer gelangt schneller ans Ziel. Unterstützende Services wie Bahnhofspläne und detaillierte Karten erleichtern die Reiseplanung. Im Buchungsprozess erhält der Nutzer direkt Informationen zu verfügbaren Sparangeboten in der 1. und 2. Klasse sowie den Preisvorteil beim Erwerb einer BahnCard angezeigt. Elemente der Mobilitätskette wie Hotel oder Mietwagen können gemeinsam mit der Fahrkarte oder als Einzelbausteine gebucht werden. Mit 4,5 Millionen registrierten Kunden, bis zu 58.000 täglich verkauften Online-Tickets und 77 Millionen Reiseauskünften pro Monat ist bahn.de das größte Reiseportal in Deutschland.
Die neue Service-Nummer der Bahn 01805 99 66 33 zu 14 Cent je Minute aus dem Festnetz ist ab dem 16. Dezember geschaltet. Hier werden die zahlreichen telefonischen Dienstleistungen der DB unter einer Rufnummer gebündelt. Nach der Einwahl erreicht der Kunde schnell und einfach über Sprach- oder Tastaturbefehle den gewünschten Service, zum Beispiel die Buchung von Fahrkarten, die Fahrplaninformation, den Service für mobilitätseingeschränkte Reisende oder die Radfahrer-Hotline. Durch Kurz-Befehle oder Stichworte gelangen Vielfahrer direkt zu ihrem jeweiligen Stamm-Service.
Eine Rückfrage bei der Pressestelle der DB ergab, dass die kostenlose automatische Fahrplanauskunft unter 0800 1 50 70 90 erreichbar bleibt; ebenfalls die kostenlose Servicehotline unter 08000 99 66 33. Die kostenlose Bahnauskunft unter 0 800 / 1 50 70 90 ist nun auch wieder kostenlos aus den Mobilfunknetzn erreichbar.
Testen Sie bitte ab dem 14. Dezember, wie barrierefrei der überarbeitete Auftritt der DB unter www.bahn.de ist.
Heike Herrmann gibt im nächsten Jahr ein Buch zu dem Thema "Grenzgänger - Man denkt sehend und ist doch blind" heraus. sie lädt dazu ein, ihr diesbezüglich persönliche Beiträge zu schicken. Als Anregung stellt sie einmal ihren Artikel "Grenzgänger" in die Anlage!
Das gemeinsame Buchprojekt von Heike Herrmann und Jennifer Sonntag mit dem Arbeitstitel "Mut zur Schönheit" und dem inzwischen gefundenen Titel "Blind Beauty" gestaltet sich sehr interessant. Die beiden bekommen viele Zuschriften und es zeichnet sich ab, dass dies ein sehr spannendes Projekt wird.
Auch diesbezüglich laden sie weiterhin ein, ihnen entsprechende Beiträge zu schicken. Die Ausschreibung befindet sich ebenfalls in der Anlage.
Herzliche Grüße
Andrea Eberl
Der Blindenfahrdienst wird voll durch Spenden finanziert und ist ab dem 30.08.2008 auch in Köln an Wochentagen unter der Hotline-Nummer 0151 / 17 209 279 von 9:00 – 16:00 Uhr erreichbar.
Der Fahr- und Begleitservice der Gemeinschaft deutscher Blindenfreunde ist kein Taxi! Deshalb beachten Sie bitte folgende Richtlinien für eine Anforderung.
Machen Sie bitte rechtzeitig (mindestens 2 Tage vorher) einen Termin aus und seien Sie flexibel, wenn Ihr Wunschtermin schon belegt ist, denn durch die besondere Art der Begleitung und die Größe der Stadt, sind nur wenige Termine pro Tag möglich.
Sie können den Fahrdienst anfordern für:
Nicht gestattet sind Fahrten zu:
An den Bushaltestellen in Köln wird nach und nach eine akustische ansage installiert. Seit dem 01.07.2008 werden diese eingerichtet, damit Blinde und hochgradig Sehbehinderte Bewohner wissen, welcher Bus wann kommt.
Hörbeispiel von der Berliner Straße
Mit dieser Einrichtung können wir auf die Frage "Welcher Bus kommt da?" verzichten bzw. wenn wir alleine an der Haltestelle stehen hat das Rätselraten ein Ende.
Den Rußpartikelfilter in Ihrem diesel lässt sich der Staat etwas kosten.
Der einbau eines ruspartikelfilters in den Diesel wird mit 330 euro Steuernachlass belohnt. Wie aber, wenn jemand von der KFZ-Steuerpflicht befreit ist? Die Lösung ist ein Rabatt auf die Werkstattrechnung. Karin Evers-Meyer dazu in einer Pressemitteilung: "Gesellschaftliche Teilhabe bedeutet auch, sich aktiv am Schutz der Umwelt beteiligen zu können. Moderne Behindertenpolitik befasst sich eben längst nicht mehr nur mit Fragen der Fürsorge oder dem Ausgleich von Nachteilen. Moderne Behindertenpolitik will Gleichstellung, Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglichen. Mit dem Rabatt erhalten behinderte Menschen die gleichen Anreize wie nicht behinderte Menschen, am Umweltschutz teilzunehmen. Sie erhalten eine Ermäßigung für den Filtereinbau von bis zu 330 €, was den steuerlichen Vorteilen entspricht."
Die Behindertenbeauftragte sagt in ihrer Pressemitteilung, wie das geht:
"Der Kunde oder die Kundin wendet sich an eine A.T.U-Werkstatt und bittet um die Nachrüstung des Fahrzeuges mit einem Rußpartikelfilter. Gleichzeitig wird der aktuelle Kfz-Steuerbescheid eingereicht, anhand dessen die Steuerbefreiung deutlich wird. Bei einer 100%igen Befreiung wird von der Werkstatt ein Nachlass von 330 € auf die anfallenden Kosten gewährt, bei 50%iger Befreiung ein Nachlass in Höhe von 165 €. Der Rabatt wird direkt von der Rechnung abgezogen.
Die Regelungen betreffen alle behinderten Menschen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "aG", "H", "Bl", "G", "Gl" sind und denen eine (teilweise) Befreiung von der Kfz-Steuer gewährt wurde."
Quelle: >> bbsb-inform
Das Redaktionsteam können sie folgendermaßen erreichen
Email: bbsb-inform@bbsb.org
Telefon Gustav Doubrava 09 11 / 33 45 44
Judith Faltl 0 89 / 68 52 58
zunächst sieben Vereinsmitglieder haben einen gemischten Chor gegründet.
Unter Anleitung der Musikerin und Musikpädagogin Monika Endres vom Musikalischen Zentrum "Hör mal" für Blinde und Sehbehinderte soll ein sehr vielseitiges Repertoire erarbeitet werden: Das Spektrum könnte von Geistlicher Musik über Volkslieder und Schlager bis zu Country und Swing reichen.
Jede(r) InteressentIn kann ein bis dreimal gratis teilnemen und dann entscheiden, ob er / sie dabei bleiben will. Frau Endres legt ihr Honorar von € 100,-- pro Doppelstunde auf alle Teilnehmer um. Darin enthalten sind für jeden CDs mit Einzelstimmen und Texten.
Der Chor trifft sich ab 03. April 2008 donnerstags von 18 bis 20 Uhr in der Geschäftsstelle.
Weitere Infos bei Frau Endres, Telefon und Fax 0221 / 83 92 764 oder hoermal@koeln.de.
Eine ca. 2-stündige Führung durch die kölner Altstadt bietet seit Dezember 2007 Stattreisen Köln e. V. für Blinde und Sehbehinderte an. Der Weg führt z. B. zu einem Stadtbrunnen aus dem Mittelalter und zu Statuen kölner Originale. Alle Objekte können betastet werden. Die anschaulichen Erläuterungen und amüsanten Anekdötchen des Fremdenführers tragen zum Verständnis bei. Die Gruppengröße ist auf 10 blinde/sehbehinderte Personen plus Begleitungen begrenzt.
Weitere Informationen
Stattreisen Köln e. V.
Frau Schlimgen
Telefon 0221/7325113
Email info@stattreisen-koeln.de
www.stattreisen-koeln.de
Handy für Blinde liest gedruckte Texte vor
Anvisieren, fotografieren, vorlesen lassen: So einfach sollen sich Blinde und Menschen mit Sehstörungen künftig gedruckte Texte nutzbar machen. Eine Software für Nokias neuestes Hightech-Handy macht's möglich.
Das kleine Gerät werde die Leben von Millionen Menschen verändern, so tönt es selbstsicher von der knfb-Webseite. Denn knfb, ein Gemeinschaftsunternehmen von Kurzweil Technologles und der amerikanischen National Federation of the Blind, hat das Kunststück fertiggebracht, einem Handy das Vorlesen beizubringen.
Ein Handy für Blinde: Aufgerüstet mit der knfb-Reader-Software wird das Gerät zum Universalvorleser.
Per Handycam fotografierte Schilder, Zeitungsartikel oder Speisekarten werden von einer Texterkennungssoftware umgewandelt und dann von einer synthetischen Stimme vorgetragen. Damit die Bilder auch von Blinden möglichst optimal aufgenommen werden können, hilft eine Software dabei, die Kamera auszurichten.
Ein ähnlich funktionierendes mobiles Vorlesegerät, den knfb Reader Classic, hat das Unternehmen schon vor zwei Jahren eingeführt. Das erledigt seinen Job offenbar auch recht ordentlich, hat aber zwei gravierende Nachteile. Zum einen ist es klobig und schwer, da es aus einem Handheld-PC und einer aufgeflanschten Digitalkamera besteht. Und zum anderen ist es sehr teuer: 3500 Dollar kostet der elektronische Vorleser.
Beides ändert sich mit der neuen Version radikal. Als Hardware dient jetzt Nokias neuestes Hightech-Handy, das N82, das man ab etwa 440 Euro kaufen kann. Das Vorlesen übernimmt die Mobile-Reader-Software, für die der Hersteller 1600 Dollar (ca. 1100 Euro) verlangt. Das ist nicht nur deutlich billiger, sondern das Gerät ist vor allem deutlich kleiner und leichter als sein Vorgänger. Laut knfb ist es das kleinste Gerät seiner Art.
Und es kann nicht nur vorlesen. Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit kann die Software als digitale Lupe dienen und fotografierte Texte vergrößert auf dem Display darstellen. Noch wichtiger könnte aber sein, dass das Gerät auch in der Lage ist, Dollarscheine zu erkennen. Keine leichte Aufgabe angesichts der Tatsache, dass alle Varianten der US-Währung gleich groß und in demselben Grün gedruckt werden - unabhängig davon, ob es sich um eine Ein- oder eine 50-Dollarnote handelt.
Das aus dem monatlich gezahlten Landesblindengeld angesparte Vermögen darf nicht bei der Hilfe zum Lebensunterhalt berücksichtigt werden. Das entschied das Bundessozialgericht am 11. Dez. 2007. In der Pressemitteilung des BSG heißt es weiter:
Der Fall: Der Sozialhilfeempfänger bezieht Landesblindengeld, das er zum Teil auf ein Sparbuch zahlt bzw. in einem Fonds anlegt. Im März 2004 war insoweit ein angespartes Vermögen von 8.912,03 Euro vorhanden. Im Hinblick hierauf bewilligte der Träger Hilfe zum Lebensunterhalt nur in Form eines Darlehens. Dagegen wandte sich der Sozialhilfeempfänger mit der Begründung, eine Ansparung entspreche der Zweckbestimmung des Blindengeldes, weil damit größere Anschaffungen, die wertmäßig über dem monatlichen Zahlbetrag des Blindengeldes lägen, zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendung getätigt werden könnten. Dieser Zweck könne nicht mehr erreicht werden, wenn das mit Ablauf des Zahlmonats noch vorhandene Blindengeld zu verwertbarem Vermögen werde. Mit seiner Klage hatte er Erfolg.
Das Bundessozialgericht: Dem Kläger steht Hilfe zum Lebensunterhalt statt in Form eines Darlehens in Form von Zuschüssen zu. Das angesparte Vermögen aus dem Blindengeld darf nicht bei der Hilfe zum Lebensunterhalt berücksichtigt werden; seine Verwertung würde für den Sozialhilfeempfänger eine Härte bedeuten. Landesblindengeld dient dem Ausgleich für höhere blindheitsbedingte Aufwendungen. Diese Zielsetzung würde gefährdet, wenn der Blinde gezwungen wäre, das monatliche Blindengeld, das als zweckgebundenes Einkommen privilegiert ist, auszugeben. Es muss ihm vielmehr ermöglicht werden, mit angespartem Blindengeld zu einem späteren Zeitpunkt höhere blindenspezifische Ausgaben zu tätigen.
"Dieses Urteil", so Christian Seuß, Landesgeschäftsführer des BBSB, "ist ein Fortschritt und eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung, wonach angespartes Blindengeld, soweit es die Vermögensgrenze für die Hilfe zum Lebensunterhalt übersteigt, zum verwertbaren Vermögen zählt. Für eine abschließende rechtliche Bewertung reicht die Pressemitteilung des BSG jedoch nicht aus. Der Wortlaut des Urteils liegt noch nicht vor."
Alle sind sich einig, dass ein Umbau notwendig ist, aber es ist kein Geld dafür vorhanden. VON BASTIAN EBEL
Ängstlich steigt Norbert Herbig aus der Straßenbahn am Barbarossaplatz aus. Auf Gleis 1 ertastet sich der blinde Fußgänger mit seinem Blindenstock den Weg in Richtung Chlodwigplatz. Doch bald steht Herbig vor einer zu hohen Bordsteinkante. Für ihn geht es ohne Hilfe eines Polizisten nicht mehr weiter.
Mir bricht jedes Mal der Angstschweiß aus, wenn ich den Barba rossaplatz queren muss. Das ist fast lebensgefährlich, berichtet das Vorstandsmitglied des Blinden- und Sehbehindertenvereins Köln. Um auf die schwierige Situation an diesem Verkehrsknotenpunkt aufmerksam zu machen, schlüpften gestern unter anderem Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes, der leitende Polizeidirektor Dieter Klinger und Verkehrsausschuss-Vorsitzender Karsten Möring bei einem Ortstermin in die Rolle der Behinderten. Bereits nach gut fünf Metern war bei den Probanden, die eine Brille aufgesetzt hatten und sich ebenfalls blind im Straßenverkehr bewegen mussten, kein Weiterkommen mehr. Dieser Platz ist für normale Menschen ja schon eine Herausforderung. Ohne Augenlicht geht es fast gar nicht , sagte Scho-Antwerpes. Beispielsweise fehlen an allen Ampeln akustische Warnsignale, die auch blinden Menschen signalisieren, dass sie die Straße überqueren können. Gleichzeitig sind viele Bordsteinkanten auf bis zu drei Zentimeter gesenkt, was das Erkennen von Kanten mit dem Blindenstock zusätzlich erschwert. Das Beispiel zeigt, dass wir hier etwas verbessern müssen , meinte auch Polizeidirektor Klinger. Die Forderung nach einer Umgestaltung des stark frequentierten Platzes ist alt, doch die Stadtkasse bekanntlich leer. Alle Pläne scheiterten bislang an der Finanzierung. Aufgrund der knappen Mittel haben wir in der Verwaltung eine Prioritätenliste erstellt, auf der die Problematik erscheint, so Karsten Möring. Ein schwacher Trost für Norbert Herbig. Wir Blinde und Sehbehinderte würden uns freuen, wenn die Stadt möglichst schnell reagieren würde. Denn die innerstädtischen Verhältnisse verschlechtern unsere Lebensqualität. Bürgermeisterin Scho-Antwerpes war der gleichen Meinung. Wir müssen weiter an unserer Vorstellung von einer barrierefreien Stadt arbeiten. In Köln sollen alle Menschen gut leben können. Deshalb muss jetzt Geld angepackt werden, um zumindest die Situation am Barbarossaplatz zu entschärfen. Bis es so weit ist, meidet Norbert Herbig diesen Platz. Aber er ist nicht die einzige Stelle dieser Art in Köln, versicherte er.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Thema Braillenotenschrift hat in den letzten Jahren relativ wenig Beachtung gefunden.
Das Notennetzwerk, ein Zusammenschluss blinder und sehender MusikerInnen und Musikinteressierter, hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, über Braillenotenschrift zu informieren. Bei Fragen zu dem Thema Notenschrift für Blinde helfen wir gerne weiter.
Neuerdings können sich Blinde und Sehende auch auf unserer Homepage www.blindennotenschrift.de über Braillenoten informieren.
Es geht um die Blindenschrift an sich sowie um Lehr- und Lernmittel für Braillenotenschrift. Außerdem werden Möglichkeiten in der Arbeit mit diesem Notationssystem aufgezeigt.
Ein Bereich für Eltern blinder und hochgradig sehbehinderter Kinder vermittelt ratsuchenden Eltern erste Informationen.
In einer umfangreichen Adressliste finden InteressentInnen die Kontaktdaten von Punktschriftdruckereien und Büchereien, die Braillenoten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus gibt es eine Datenbank mit Telefonnummern und Email-Adressen blinder MusikerInnen, die bei Fragen gerne Auskunft geben.
Weitere Informationen finden Sie auf www.blindennotenschrift.de.
Für Ihre Fragen und Anregungen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.
Die Mail-Adresse lautet: blindennotenschrift@googlemail.com.
Zum Geburtstag von Louis Braille am 4. Januar
www.blindenschrift.net - 40.000 Bücher in Blindenschrift auf einen Klick
Anlässlich des 199. Geburtstags des französischen Erfinders der tastbaren Blindenschrift, Louis Braille, am 4. Januar geht www.blindenschrift.net online.
Jährlich kommen etwa 80.000 Neuerscheinungen auf den deutschen Büchermarkt, aber nur einige Dutzend Titel können jährlich aufgrund der hohen Herstellungskosten in die tastbare Blindenschrift übertragen werden. Zudem ist es für blinde Leser bisher sehr mühselig und langwierig herauszufinden, ob ein Buch überhaupt in Blindenschrift zur Verfügung steht und bei welcher Bibliothek es ausgeliehen werden kann. Ein neuer Onlinekatalog der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista) in Marburg/Lahn macht dieser sprichwörtlichen Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen ein Ende. Ab sofort kann unter www.blindenschrift.net komfortabel nach allen 40.000 im deutschsprachigen Raum verfügbaren Blindenschriftbücher gesucht werden. Damit besteht für blinde Leser erstmals die Möglichkeit, schnell herauszufinden, ob ein bestimmtes Werk überhaupt ausleihbar ist. Für die Mitglieder der Deutschen Blinden-Bibliothek (DBB), die zur Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. gehört, bietet der neue Onlinekatalog noch ein ganz besonderes Bonbon. Wer sein Wunschbuch gefunden hat, kann es einfach und schnell in den Bestellkorb legen und online anfordern. Dieser Service ist ebenso kostenlos wie die Mitgliedschaft in der Deutschen Blinden-Bibliothek. Der neue Katalog bietet übrigens auch die Möglichkeit, gezielt nach Büchern in Vollschrift oder der sog. Kurzschrift zu suchen, was besonders für Leseanfänger sehr hilfreich ist. Natürlich ist auch die Recherche nach bestimmten Autoren und Themenbereichen oder Erscheinungsdaten möglich.
Aber auch den über hunderttausend Menschen, die im Alter erblindet sind und keine Blindenschrift lesen können, sondern auf Hörbücher angewiesen sind, bietet der Onlinekatalog ganz neue Möglichkeiten. Auch sie können jetzt ihr Lieblingsbuch so komfortabel wie die Brailleschriftleser aus dem Bestand von über 65.000 Titeln auswählen. Sollte übrigens ein Werk nicht in der Marburger Bibliothek verfügbar sein, wird es natürlich besorgt.
Sehende über Blindenschrift informieren
Mit der neuen Internetseite will die blista als eines der europaweit wichtigsten Bildungs-, Rehabilitations- und Medienzentren aber nicht nur die Suche nach ausleihbaren und käuflichen Punktschriftbüchern erleichtern, sondern auch über die Blindenschrift allgemein informieren. So kann man sich auf www.blindenschrift.net mit einem Blindenschriftsimulator selbst einen Text erstellen, kann sich über die Herstellung von Brailleschriftbüchern informieren, bekommt Hinweise zum Erlernen der Blindenschrift und erfährt einiges zur Person von Louis Braille.
Zur Person Louis Braille
Louis Braille am 4. Januar 1809 in Coupvray bei Paris geboren und am 6. Januar 1852 in Paris verstorben, ist der Erfinder des nach ihm benannten Punktschriftsystems für Blinde, der Brailleschrift.
Nachdem er als Kind selbst erblindete, lernte er als 13-Jähriger die von einem Artilleriehauptmann namens Charles Barbier für militärische Zwecke erfundene "Nachtschrift" kennen, die ein kompliziertes System von Punkten und Silben darstellte. Braille vereinfachte diese Schrift, indem er die Silben durch Buchstaben ersetzte und die Anzahl der Punkte von zwölf auf sechs pro Zeichen reduzierte. 1825 hatte der erst 16-jährige Louis Braille seine Blindenschrift fertig gestellt. Obwohl die Schriftzeichen leicht erlernbar und einfach zu schreiben waren, konnten sie sich lange nicht durchsetzen. Mit 27 Jahren hat Louis Braille eine Auswahl aus den Werken des (blinden) englischen Dichters John Milton übertragen und versucht, mit einem öffentlichen Vortrag zu beweisen, dass er schnell schreiben und lesen kann. Doch seine Zuhörer glaubten, er habe die Texte auswendig gelernt. 1839 erfand Louis Braille, der selbst Orgel spielte, eine ebenfalls auf den sechs Punkten basierende Notenschrift. Sie setzte sich schnell durch und ist international standardisiert bis heute die sowohl einzig brauchbare, als auch gleichzeitig perfekte Möglichkeit für Blinde, Musiknoten zu lesen und zu schreiben. Damit schuf Louis Braille die Grundlage dafür, dass blinde Menschen Einkommen als Berufsmusiker finden können. Braille war ein Schüler von Valentin Haüy. Erst 1850 wurde die Brailleschrift offiziell für den Unterricht an französischen Blindenschulen eingeführt. In Deutschland erfolgte die offizielle Einführung 1879. Den internationalen Siegeszug seiner Erfindung erlebte Braille nicht mehr. Er starb 1852 in Paris an Tuberkulose. Das Geburtshaus von Braille ist heute ein Museum.
Alles Wissenswerte zu den seit 1. Januar 2008 gültigen änderungen bei den Versorgungsämtern erfahren Sie bei der BezirksRegierung Münster unter folgendem Link:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Anregung der Bezirksgruppe Frankfurt/Main möchten wir gerne ab sofort blinden und sehbehinderten Menschen eine Einkaufsbegleitung in unseren Filialen zu Verfügung stellen. Wir hoffen, damit vielen blinden und sehbehinderten Menschen eine Hilfestellung geben zu können. Diese Einkausbegleitung kann - nach vorheriger Terminabstimmung - in allen Kaufhof-Filialen in Deutschland in Anspruch genommen werden. Wir weisen aber darauf hin, dass es sich bei der Einkaufsbegleitung nicht um besonders geschulte Mitarbeiter handelt, sondern um unser Verkaufspersonal.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass im Hinblick auf unsere Personalbesetzung, die Einkaufsbegleitung ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung mit dem Vorzimmer der örtlichen Geschäftsleitung erfolgen kann.
Hier die Kölner Filialen:
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Stahl
KAUFHOF WARENHAUS AG
Verkaufskoordination
Leonhard-Tietz-Straße 1
D-50676 Köln
Tel.:+49 (221) 223 2394
Fax: +49 (221) 223 5485
eMail: Michaela.Stahl@kaufhof.de
Auszug aus der Veröffendlichung der Stadt Köln
u.A. folgende Fahrzeuge dürfen die Umweltzone befahren und benötigen keine Ausnahmegenehmigung:
Diese Regelung finden Sie in der Anlage 4 (= Anhang 3 der "Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge".
Für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Handwerkerinnen und Handwerker gelten spezielle Übergangsregelungen.
In diesen Fällen und weiteren Fragen zur Umweltzone der Stadt Köln bzw. zur Feinstaubplakette wenden Sie sich bitte an die:
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4 (Hauptstelle)
51105 Köln (Poll)
Telefon: 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
Fax: 0221 / 221-26435
E-Mail: Kfz-Zulassung@stadt-koeln.de
Öffnungszeiten:
Montag, 7:15 bis 12 Uhr
Dienstag, 7:15 bis 16 Uhr
Mittwoch, 7:15 bis 12 Uhr
Donnerstag, 7:15 bis 18 Uhr
Freitag, 7:15 bis 12 Uhr
Das Max Ernst Museum bietet Tastführungen zu den plastischen Werken von Max Ernst und Führungen in Gebärdensprache durch die Schausammlung und zu Wechselausstellungen an. Darüber hinaus kann eine Skulpturenwerkstatt gebucht werden, bei der die Teilnehmer/-innen Anregungen aus der Tastführung nach dem Collageprinzip in Ton umsetzen können. Alle Angebote gelten ohne Altersbeschränkung. Individuelle Wünsche sind bei Absprache gerne möglich.
Info-Service/Anmeldungen/Buchungen:
Kulturinfo Rheinland, Tel. 02234/9921555, 01805/743465, Fax 02234/9921300, info@kulturinfo-rheinland.de
Seit Mitte des Jahres 2004 wird auf Basis der tatsächlichen Nachfrage auf den Linien 184, 185 und 186 ein RufBus-Verkehr durchgeführt.
Folgende Streckenabschnitte werden dabei bedient:
Die RufBus-Linien verkehren ausschließlich auf telefonische Bestellung nach einem festgelegten Fahrplan. Diese kann ab 18:00 Uhr unter der Rufnummer 0221/ 547-1840 erfolgen. Die Bestellung muss mindestens 30 Minuten vor Fahrtantritt eingegangen sein.
Der RufBus kann mit einem gültigen Ticket des VRS-Tarifs genutzt werden. Weitere Auskünfte zu Fahrplan und Tarif erhalten Sie auf der Internetseite unter www.kvb-koeln.de, in den Kundencentern oder telefonisch unter der Schlauen Nummer 01803/ 504030 rund um die Uhr.
Wer falsche Geldscheine in Umlauf bringt macht sich strafbar. Wer auf der sicheren Seite sein möchte kann mit einer nicht ganz unerheblichen Investition ein Gerät für ca. 230 € kaufen um Euro Banknoten auf "Echtheit" zu testen.
Das Gerät ist mit einer Sprachausgabe ausgestattet und für Blinde oder stark Sehbehinderte bedienbar.
Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Beratungsstunden Di und Do zwischen 16 und 18 Uhr.
Die Bahnhofsmission bietet ab sofort einen "Begleitdienst für Senioren" an.
Innerhalb von NRW werden Senioren auf ihrer Reise begleitet. Für diesen Service ist eine zeitabhängige Gebühr zu zahlen, d. h. bis zu 3 Stunden kostet der Begleitdienst 5 Euro pro Stunde, ab der vierten Stunde zahlt man pauschal 15 Euro.
Anmeldungen für diesen Service möglichst eine Woche vorher bei der Bahnhofsmission Köln. Telefon 02 21 1 41 18 34.
Jedes Kapitel wird von Reliefbildern begleitet, mit denen sich nun erstmals der Grundriss und die Westfassade des Domes, gotische Fensterformen, das Gerokreuz oder der Dreikönigenschrein ertasten lassen. Die Texte sind sowohl in Großdruck 21 Punkt als auch in Blindenkurzschrift abgedruckt. Jedem Buch ist eine Audio-CD beigefügt und kann im Domladen für 10 € käuflich erworben werden.
Bestellen kann man dieses Relief-Buch auch bei der DZB Leipzig - Telefon: 03 41 7 11 30.
Angeregt durch das Erscheinen des Reliefbuches wird vom Domforum voraussichtlich ab August 2007 geplant, spezielle Führungen für blinde und sehbehinderte Menschen anzubieten. Hierüber werden wir Informationen einholen, um eventuell zu einem späteren Zeitpunkt eine Führung für unsere Mitglieder anbieten zu können.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wer in der AOK freiwillig versichert ist, muss damit rechnen, dass bei der Berechnung seiner Krankenversicherungsbeiträge das Blindengeld in die Bemessungsgrundlage einbezogen wird. Als Einzelfälle aus Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Brandenburg bekannt wurden, hat der DBSV den Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes angeschrieben. Dieser hat nunmehr mit Schreiben vom 12.4.2007 mitgeteilt, dass diese Praxis "einer unter den AOKs abgestimmten Empfehlung" entspreche und "mit geltendem Recht in Einklang" stehe. Dieser Ansicht und der dazu gegebenen Begründung (die aus den Einzelfällen bekannt ist und die im genannten Schreiben wiederholt wird) kann m.E. jedoch nicht gefolgt werden. Ich empfehle daher allen Betroffenen, gegen die entsprechenden Bescheide Widerspruch einzulegen. Eine von mir verfasste Musterbegründung für den Widerspruch ist beigefügt.
Über die vom DBSV auf politischer Ebene zu unternehmenden Schritte wird zur Zeit noch intern beraten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thomas Drerup
Rechtsreferent
Diese Verfügung können Sie im Internet unter www.hospiz-lippe.de herunterladen.
Liebe Leserinnen und Leser,
hatten Sie auch schon einmal ein Problem mit dem Satz: "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen." Auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises?
Diese Formulierung gab immer wieder Anlass zu dem Missverständnis, dass der Ausweisinhaber nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sei, stets eine Begleitperson bei sich zu haben. Es kam nicht selten vor, dass blinden Menschen, die allein unterwegs waren, der Zutritt - beispielsweise zum Schwimmbad - oder die Beförderung mit einem öffentlichen Verkehrsmittel verweigert wurde.
"Deshalb haben DBSV und DVBS vom Gesetzgeber mehrfach gefordert, im SGB IX und in der Schwerbehindertenausweisverordnung unmissverständlich klarzustellen, dass es sich bei der Mitnahme einer Begleitperson um einen Nachteilsausgleich und somit um ein Recht und nicht um eine Verpflichtung des Schwerbehinderten handelt", unterstreichen DVBS-Ehrenvorsitzender Dr. Otto Hauck und DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke.
Langes Ringen führte jetzt zum Erfolg. Die einschlägigen Gesetzesvorschriften und der Aufdruck auf dem Ausweis müssen geändert werden. Das ist vor allem das Verdienst der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, MdB Karin Evers-Meyer (SPD), und des behindertenpolitischen Sprechers der CDU, MdB Hubert Hüppe.
In einem ausführlicheren Beitrag für die Monatszeitschrift "Die Gegenwart" schreibt Dr. Hauck: "Versteckt im Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze vom 2. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2742 ff.) finden sich die Neuregelungen zu den §§ 145 ff. SGB IX und der Schwerbehindertenausweisverordnung. Dort ist nicht mehr von der `Notwendigkeit ständiger Begleitung`, sondern mit der wünschenswerten Klarheit von der `Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson` die Rede. Dementsprechend wird seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 12. Dezember 2006 auf den neu ausgestellten Schwerbehindertenausweisen neben dem Merkzeichen B vermerkt: Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen.Zu weiteren Änderungen von Gesetzestexten gibt es demnächst mehr in der Monatszeitschrift "Die Gegenwart". Das DBSV-Magazin erscheint in Blindenschrift, auf CD ROM im DAISY-Format, auf Tonband-Kassette und in Schwarzdruck. Ein kostenloses Probeexemplar kann bestellt werden beim DBSV-Zeitschriftenverlag, E-Mail: zeitschriftenverlag@dbsv.org; Tel.: (0 30) 28 53 87-22.
Ihr
Dr. Thomas Nicolai
Auf Anregung des Blinden- und Sehbehindertenvereins Köln e. V. hat die Kreissparkasse Köln einen Geldautomaten in ihrer Hauptniederlassung am Neumarkt so umgerüstet, dass er von Blinden und Sehbehinderten bedient werden kann. Sie benötigen lediglich einen Kopfhörer mit 3,5-mm-Klinkenstecker. Sie werden mittels Sprache geführt. Es wird angesagt, welche Taste sie drücken müssen. Sie können am Automaten Geld abheben und sich den Kontostand ansagen lassen. Weiteres ist geplant. Der umgerüstete Automat steht in der Eingangshalle der Kreissparkasse Köln Am Neumarkt auf der linken Seite (4. Automat).
Ab sofort finden Sie auf unserer Homepage einen Konverter, mit dem man PDF- in Textdokumente umwandeln kann. Dieser kann von DOS- und Linux-Benutzern verwendet werden, um z. B. unsere Rundschreiben, die jetzt auch als PDF-Dokument angeboten werden, lesen zu können. Eine Downloadmöglichkeit der Software finden Sie bei den Rundschreiben.
Unter Veranstaltungen finden Sie neben dem Veranstaltungskalender bis zum Jahresende auch Kommentare und Berichte zu vergangenen Veranstaltungen.
Ein Besuch lohnt sich.
